Erinnern wir uns. Zunächst gab es einen Vorfall Anfang April, wo eine Türkin behauptete, ich hätte fremde Kinder angesprochen. Sie behauptete, dass dies verboten wäre. Das war natürlich gelogen. Weder war das Mädchen eine Fremde für mich, noch hatte ich das Mädchen angesprochen, sondern das Mädchen, das auch noch in Begleitung einer männlichen Person war, hatte mich angesprochen, weil sie die Hupe an meinem Rollstuhl betätigen wollte.
Natürlich gibt es auch kein Gesetz, das es verbieten würde Kinder überhaupt anzusprechen, selbst wenn ich das gemacht hätte.
Dann gab es einen weiteren Vorfall am 27.4.2020. Damals durfte man wegen der Corona-Verordnung maximal in Gruppen von zwei Personen unterwegs sein. Ein Umstand der die jungen Leute aus unserer Siedlung und Umgebung mal einen Dreck interessierte. An diesem Tag versammelten sich bis zu 15 Personen an dem Treppenaufgang gegenüber dem Häuserblock Robert-Geritzmann-Höfe 60-66.
Aus diesen beiden Ereignissen entwickelte sich der Krieg gegen meine Person. Doch komisch, beide Ereignisse scheint es plötzlich nicht mehr gegeben haben.
Leon hatte ja behauptet, dass ich bei dem ersten Ereignis das Mädchen mit Bonbons angelockt hätte. Dabei war er bei dem ersten Ereignis natürlich nicht. Und selbst die Türkin, die den Mist verzapft hatte, war ja 50 Meter von der Begegnung entfernt. Der Vater des Kindes teilte mir am 12.6.2020 mit, dass die Türkin ihn aufgefordert hatte mich ordentlich zusammenzuschlagen.
Beim Gerichtsverfahren am 12.6.2020 behauptete Leon dann, dass er weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber anderen Personen behauptet hätte, dass ich das Mädchen des Libanesen mit Bonbons angelockt hätte. Die Richterin hat ihm aber nicht geglaubt. Das Unterlassungsverfahren gegen Leon wurde gewonnen.
Jetzt soll es ja ein weiteres Gerichtsverfahren geben. Gegen den 18-jährigen Robin gibt es ein Annäherungsverbot. Der muss einen Mindestabstand von 20 Meter zu mir, und auch zu meiner Wohnung einhalten. Da hält er sich aber nicht gerne dran. Er hat jetzt Rechtsmittel gegen das Annäherungsverbot eingelegt. Gegenüber dem Gericht wird z. B. behauptet, dass es das Treffen der Gruppe gegenüber dem Häuserblock 60 bis 66 gar nicht gegeben hätte. Es wird also weiter munter gelogen.
Natürlich wird auch behauptet, dass nicht Robin mich vor meiner Wohnung angepöbelt hat, sondern ich hätte Robin angepöbelt. Auch behauptet Robin, dass nicht er mich angegriffen hätte, sondern ich hätte ihn angeblich angegriffen. Ich bin schon gespannt, ob sie das Video als Beweismittel präsentieren werden, das doch angeblich zeigen soll, dass ich den Burschen angegriffen hätte.
Auch die versuchte Nötigung soll es natürlich nicht gegeben haben. Behauptet wird jetzt, dass er von mir nicht die Herausgabe des Handys gefordert hatte, und mir auch nicht mit Gewalt gedroht hätte, sondern dass er angeblich nur wollte, dass ich ein Video über seine Schwester löschen soll, das es natürlich gar nie gab.
Da fragt man sich wie der überhaupt auf die Idee kommt, dass ich seine Schwester gefilmt hätte. Es war wohl so, dass seine Schwester, von der ich damals noch gar nicht wusste, dass das seine Schwester ist, behauptet hatte, ich hätte sie angeblich gefilmt, weil ich mein Handy in der Hand hatte, als sie mir auf der Straße entgegenkam. Nun sollte eigentlich klar sein, dass es der eigentliche Zweck eines Handys ist, um es zum Telefonieren zu nutzen. Natürlich nutzte auch ich das Handy dafür. Ich wurde von einer Frau aus Bremerhaven angerufen, mit der oft telefoniere.
Die Schwester von Robin behauptete angeblich, dass ich sie gefilmt hätte. Wie kommt sie da drauf? Vermutlich hat sie sich das eingebildet, weil sie zuvor von ihrem Bruder gegen mich aufgehetzt wurde. Das würde erklären, warum das Mädchen solche Lügen behauptet hat.
Auch Leon, der Kollege von Robin, hatte schon versucht durch Lügen seinen Prozess zu gewinnen, und hatte keinen Erfolg mit seinen Lügen, und ich gehe davon aus, dass Robin mit seinen Lügen scheitern wird. Man kann bei Gericht vielleicht mit einer Lüge Erfolg haben, aber wenn man zu viel lügt, geht das meisten nicht gut.