Heute gab es also das EA-Verfahren gegen den Italiener. Seine Mutter ist in dieser Siedlung schon dafür bekannt, dass sie immer wieder gerne dummes Zeug über andere Menschen verbreitet. So hatte sie z.B. einer Hundebesitzerin dummes Zeug über Lisset erzählt. Später dann hatte sie dann dummes Zeug über diese Hundebesitzerin erzählt.
Der Sohn scheint da nicht viel anders zu sein, als seine Mutter. Es gab eine Zeit, da hatte er mehrfach behauptet, ich würde Kinder mit Bonbons anlocken. Dabei ging es um ein ca. 4-jähriges Mädchen, dass mich im April 2020 mal wieder gefragt hatte, ob es mal hupen dürfte. Ich erlaubte dies, und sie drückte dann freudig dreimal die Hupe an meinem Elektrorollstuhl.
Bei der Begegnung war der Italiener gar nicht dabei, und auch nicht seine Mutter. Neben dem Mädchen und mir war nur noch ein männlicher Begleiter des Mädchens dabei, und eine Frau mit vier Hunden. Diese beiden Personen bestätigen, dass ich weder das Mädchen angesprochen hatte, noch es mit Bonbons oder etwas anderem essbares/trinkbares angelockt hatte.
Allerdings saßen ca. 50 Meter weiter eine Gruppe von Türkenweiber, die sich nicht an die Coronaverordnungen hielten. Aus dieser Gruppe schrie ein Weib zu mir, dass ich es zu unterlassen hätte fremde Kinder anzusprechen. Um es nochmal klarzustellen.
Es gibt zwar ein Gesetz, das damals verbot, dass sich Menschen in Gruppen mit mehr als zwei Personen versammeln, und das galt damals auch für die hier wohnenden Türken, egal wie dumm die sind.
Es gab aber kein Gesetz, dass es mir verbieten würde fremde, oder bekannte Kinder oder Mädchen anzusprechen, und schon gar nicht, wenn diese auch noch in Begleitung einer (fast?) erwachsenen Person sind.
Außerdem hatte nicht ich das Mädchen angesprochen, sondern das Mädchen hatte mich angesprochen.
Es war auch nicht das erste Mal, dass das Mädchen die Hupe an meinem Rollstuhl betätigte, und damit dürfte auch klar sein, dass es sich bei dem Mädchen gerade nicht um ein fremdes Kind handelte.
Von der Frau mit den vier Hunden erfuhr ich, dass das dumme Türkenweib offenbar sehr streitsüchtig ist, denn dieser Frau hatte das Türkenweib verbieten wollen, dass die mit ihren Hunden durch die Siedlung spaziert. Was ist hier los, was erlauben sich solche Leute? Mal ehrlich, ich käme niemals auf die Idee in der Türkei einem Türken zu verbieten mit seinen Hunden durch die Stadt zu laufen, und würde es mir auch nicht wagen dort einen Türken anzumachen, und ihm verbieten sich mit einem ihm bekannten Kind zu unterhalten. Ich glaube, das wäre äußerst lebensgefährlich. Wahrscheinlich hätte sich das Türkenweib auch nicht getraut zu sagen, wenn ich kein Rollstuhlfahrer wäre, denn für solche Frechheiten könnte auch ein Türkenweib mal ganz schnell was auf die Fresse kriegen.
Nachdem das Mädchen also die Hupe betätigt hatte, fuhr ich zu der Türkengruppe. Von dem Türkenweib erfuhr ich sensationelle Neuigkeiten. Das dumme Weib erklärte mir doch, dass sie wüssten, dass ich ein Simulant wäre, denn sie wüssten ja, dass ich auch laufen könnte. Das ist wohl Intelligenz auf Blödnath-Niveau.
Außerdem erklärte mir die Türkentussy, dass ich ja gar nicht in dieser Siedlung wohnen würde.
Die dumme Türkentussy trug doch glatt eine Brille, und ich teilte ihr dann mit, dass sie wohl auch eine Simulantin sein müsste, denn immerhin trägt sie ja eine Brille, obwohl sie gar nicht blind ist. Ich sah schon, den Vergleich kapierte sie nicht, deswegen machte ich ihr noch klar, dass sie eine Brille trägt, weil sie schlecht sehen kann, und ich einen Elektrorollstuhl besitze, weil ich schlecht laufen kann. Ob sie das jetzt kapiert hat?
Außerdem zeigte ich ihr noch das Haus, indem ich wohne. Sie saß direkt gegenüber dem Haus. Peinlich, oder?
Nachdem ich wieder gefahren war, kam der Vater des Mädchens, weil er wohl wissen wollte, was denn überhaupt los war. Er sprach mit den Türkenweibern. Der Begleiter des Mädchens war auch dabei, und er bestätigte, dass das Mädchen mich angesprochen hatte, und dass das Mädchen nur mal hupen wollte. Die Türkentussy saß so weit vom Ort der Begegnung entfernt, dass sie gar nicht mitbekommen hatte, dass das Mädchen die Hupe am Rollstuhl betätigt hatte. Keine Ahnung haben von nichts, aber groß die Fresse aufmachen, das ist wohl alles, was das Weib kann.
Heute erfuhr ich von dem Vater des Mädchens, dass die widerliche Türkentussy ihn aufgefordert haben soll, er solle mich mal ordentlich zusammenschlagen. Dazu später mehr.
Der Italiener war damals nicht dabei, aber er und seine Kumpels haben danach immer wieder versucht mich, als pädophil hinzustellen. Die heutige Gerichtsverhandlung gegen den Italiener ergab dann etwas anderes. Der Italiener hatte mehrfach behauptet, dass ich das Mädchen mit Bonbons angelockt hätte, auch wenn er heute beim Gericht behauptete, dass er dies niemals gesagt hätte.
Am 27.4.2020 gab es mehrere Polizeieinsätze in der Feldmark. Bei drei Polizeieinsätzen ging es um die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen in dieser Siedlung, bzw. um mich.
Der erste Einsatz erfolgte, weil der Italiener und seine Kumpels sich mit bis zu 15 Personen versammelten, obwohl die Coronaverordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen untersagte, wenn die nicht aus einem Haushalt stammen.
Der zweite Polizeieinsatz fand dann wenige Minuten später in der Pothmannstr. statt, weil ein dort lebender Zigeuner seinem Kollegen den Gehstock durch die Fresse zog. Die Nase sah danach nicht mehr sehr gut aus.
Beim dritten Polizeieinsatz ging es dann um eine körperliche Auseinandersetzung zwischen Robin und mir. Robin hatte mir einen Faustschlag versetzt. Ich schlug dann mit meinem Gehstock nach ihm. Robin kam dann nochmal zurück und trat mich. Deshalb setzte ich jetzt Pfefferspray an, und beendete damit seine Angriffe. Der Italiener filmte die ganze Szene.
Ob der Italiener bei diesem Polizeieinsatz schon behauptet hatte, ich hätte das Mädchen, oder andere Kinder, mit Bonbons angelockt, habe ich nicht mitbekommen. Allerdings hatte ich mitbekommen, dass er das einige Stunden später gegenüber einem anderen Italiener behauptet hatte, und wieder einige Stunden später auch noch gegenüber der Polizei beim letzten Polizeieinsatz an diesem Tag, zumindest in dieser Siedlung.
Am Nachmittag fand die körperliche Auseinandersetzung vor meiner Wohnung statt. Am Abend hielt ich mich auf der Küppersbuschstr. auf. Das war auf der Höhe der Imbissbude. Rinaldo hatte einem Bekannten beim Aufbau der Küche geholfen, und war auf dem Rückweg. Er begrüßte mich, und ich berichtete ihm über meine Erlebnisse an diesem ereignisreichen Tag. Auf der anderen Straßenseite, also auf der Seite der Imbissbude, befanden sich Robin und der Italiener. Der Italiener meint ja, dass sein Video von der körperlichen Auseinandersetzung zeigen würde, dass ich Robin angegriffen hätte, deshalb wollte er das unbedingt Rinaldo zeigen, der übrigens selber ein Italiener ist. Rinaldo interpretiert das Video aber genauso wie ich. Wir haben beide gesehen, dass das Video zeigt, dass es vor meinem Schlag mit dem Gehstock einen Angriff von Robin gab.
Bei dieser Begegnung zwischen den beiden Italiener behauptete der Italiener aus unserer Siedlung, dass ich angeblich Kinder mit Bonbons angelockt hätte. Dabei bezog er sich ausdrücklich auf das Mädchen, wo der Vater Libanese ist.
Den Vater des Mädchens kenne ich, und habe mich in der Vergangenheit schon mehrfach mit ihm unterhalten. Auch jetzt unterhalte ich mich noch regelmäßig mit ihm. Von ihm erfuhr ich auch, dass das Türkenweib ihn aufgefordert hatte mich mal ordentlich zusammenzuschlagen. Der Vater des Kindes weiß von dem damaligen Begleiter des Mädchens, dass nicht ich das Kind angesprochen hatte, sondern die mich. Auch bekam das Kind keinerlei Süßigkeiten von mir, denn so etwas habe ich in der Regel gar nicht dabei. Der Begleiter bestätigte dem Vater des Kindes auch, dass das Mädchen einfach mal die Hupe am Rollstuhl betätigen wollte, und das auch durfte. Von ihm stammte die Behauptung nicht, dass ich seine Tochter mit Bonbons angelockt hätte.
Nachdem „mein“ Italiener nach Hause gegangen war, gab es später noch einen Polizeieinsatz, weil der Italiener aus der Siedlung behauptete, dass er und Robin angeblich Angst vor mir hätten. Das kann nur eine sehr gespielte Angst gewesen sein, denn immerhin hatte der Italiener sein Auto mal wieder nicht in der Nähe seiner Wohnung geparkt, sondern direkt vor meiner Wohnung. Wenn man Angst vor einer Person hätte, würde man das nicht so machen.
Als die Polizei eintraf, teilte er auch der Polizei mit, dass ich angeblich Mädchen mit Bonbons angelockt hätte, und bezog sich dabei wieder auf das Mädchen des Libanesen.
Auch am 8.5.2020 gab es wieder einen Polizeieinsatz. Robin behauptete wahrheitswidrig, dass ich seine Schwester gefilmt hätte. Bis zu diesem Tag wusste ich gar nicht, dass er eine Schwester hat. Immerhin dürfte der Altersunterschied der Beiden vermutlich mindestens 8 Jahre betragen.
Robin forderte von mir in unverschämten Ton die Herausgabe meines Handys, und drohte mir mit Gewalt um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Daraufhin rief ich die Polizei, welche eine Anzeige aufnahmen. Gegenüber dem Polizisten behauptete der Italiener erneut, dass ich das Mädchen des Libanesen mit Bonbons angelockt hätte.
Da nun weitere Nachbarn auf den Zug aufgesprungen sind, und Verleumdungen gegen mich verbreiten, wurde es mal langsam Zeit hier gerichtlich einzuschreiten und das zu beenden. Es gibt mehrere Strafanträge meinerseits gegen den Italiener und Robin. Außerdem darf Robin sich mir und meiner Wohnung maximal noch 20 Meter nähern. Dagegen hat er zwar schon verstoßen, deswegen gibt es auch noch weitere Verfahren. Und gegen den Italiener wurde eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht angestrengt. Heute fand also das EA-Verfahren statt. Zwar liegt noch kein Ergebnis vor, das kann am Montag telefonisch erfragt werden, aber die Prozessbeobachter teilen meine Meinung, dass es sehr gut für mich aussieht.
Ein Ziel wurde zumindest schon erreicht. Da der Italiener behauptet, er habe niemals behauptet, dass ich Kinder/Mädchen, bzw. die Tochter des Libanesen mit Bonbons angelockt hätte, kann er dies wohl auch kaum noch in Zukunft behaupten. Damit dürfte dann wohl auch ziemlich klar sein, dass ich das Mädchen eben nicht mit Bonbons angelockt habe.
Für den Unterlassungsanspruch ist es zwar unerheblich, dass der Italiener in der Verhandlung behauptet hat, er habe persönlich gesehen, dass ich von Kindern angesprochen werde, und er habe auch gesehen, dass ich Kinder ansprechen würde, aber ich möchte hier mal klarstellen, dass ich ganz bewusst darauf verzichte Kinder zuerst anzusprechen. Auch die Kinder, die ich persönlich kenne, werde ich im Normalfall nie zuerst ansprechen. Eine Ausnahme ist es natürlich, wenn es nötig erscheint.
Es gab z. B. mal einen Vorfall, wo ein älterer und kräftigerer Junge einen anderen Jungen massiv bedrohte. In so einem Fall würde ich natürlich auch eingreifen, wenn ich nicht explizit angesprochen werde. Das gilt natürlich auch für ein evtl. verunfalltes Kind. Auch hatte ich 2011 mal einen libanesischen Jungen von mir aus angesprochen, weil der höchstens Siebenjährige zu einer türkischen Mutter in der Siedlung gesagt hatte: „Fick dich“. Bei soviel Respektlosigkeit war ich natürlich der türkischen Mutter beigesprungen auch ohne, dass mich der Libanese damals angesprochen hatte.
Bei der heutigen Gerichtsverhandlung behauptete der Italiener also wieder, dass er niemals geäußert hätte, ich würde Kinder mit Bonbons anlocken. Als die Richterin ihm anbot seine Aussage in Form einer eidesstattlichen Versicherung abzugeben, und ihm erklärte, dass dies aber strafbare wäre, wenn sich herausstellt, dass die eidesstattliche Versicherung falsch war, da verzichte er dann lieber auf diese Form.
Da war er wohl gut beraten, denn seine Lüge wäre wohl schnell aufgefallen. Immerhin wurde ja auch Rinaldo vernommen, und der hat bestätigt, dass er von seinem Landsmann mitgeteilt bekam, ich hätte Kinder mit Bonbons angelockt.
Eine Überraschung erwartete mich noch bei Gericht, als ich mitbekam, dass Richterin Koch die verhandlungsführende Richterin ist. Da mein PKH-Antrag von Richter Albracht genehmigt wurde, hatte ich ja schon befürchtet, dass dieser Richter der gesetzliche Richter sein könnte. Zum Glück war er es nicht, denn sonst hätte die große Gefahr bestanden, dass ich wieder erst zum Landgericht gemusst hätte, um Recht zu bekommen. Diese Gefahr ist nun deutlich geringer.
Als ich nach der Verhandlung wieder in der Siedlung war, sprach mit der libanesische Vater an. Er hatte von dem Italiener erfahren, dass es heute eine Gerichtsverhandlung gab. Der Libanese teilte mir dann mit, dass er dem Italiener gesagt hat, er solle ihn damit in Ruhe lassen, und ihn und seine Familie nicht damit hereinziehen. Er habe keine Probleme mit mir. Er weiß ja, dass die Kinder der Siedlung, und auch seine Tochter zu mir kommen, weil sie neugierig sind, und mit dem Rollstuhl spielen wollen.
Weiter teilte er mir mit, dass die Türkin ihn damals aufgefordert hatte, er solle mich mal zusammenschlagen. Dann sagte er noch: „Du weißt ja, ich bin Libanese. Ich habe da keine Probleme mit, aber ich wüsste ja gar nicht, warum ich das machen sollte, denn ich weiß ja, dass du korrekt bist“.
Ein Zeichen, das doch noch nicht alle bekloppt in dieser Siedlung geworden sind. Durch meine Maßnahmen gegen den Italiener und gegen Robin ist im Moment wieder etwas Ruhe in die Siedlung eingekehrt. Vielleicht haben jetzt einige kapiert, was man schon vorher hätte wissen können, dass es keine gute Idee ist sich mit mir anzulegen. Bekanntlich haben gegen mich schon ganz andere Leute verloren, z. B. Polizisten aus Gelsenkirchen und Kaiserslautern. Der Leiter der JVA Duisburg, der JVA Essen, der JVA Gelsenkirchen. Der Anstaltsarzt der JVA Gelsenkirchen. Auch der Direktor des Amtsgerichts Bochum und der Direktor des AG Gelsenkirchen. Außerdem der Präsident des Landgerichts Bochum, die Präsidentin des Landgerichts Essen, und des Landessozialgerichts Essen. Natürlich habe ich auch schon gegen die Stadt Gelsenkirchen gewonnen, und immer wieder auch gegen meine Krankenkasse, und gegen meinen Vermieter. Nicht zu vergessen den SPD-Stadtverordneten aus Bochum, der so gerne Kinder im Ausland unterbringt. Auch gegen den Juristen des WAZ-Konzerns habe ich gewonnen, sowie gegen einen weiteren Anwalt aus Dorsten, der sich zweimal mit mir angelegt hatte. Da sind wohl einige drunter, die etwas befähigter und finanziell besser gestellt sein sollten, als Robin oder der Italiener.
Mal sehen, ob die Ruhe anhält, oder ob weitere Klagen notwendig werden. Ich denke da z.B. an die Frau aus meiner Nachbarschaft, die behauptet, es würde stimmen was der Italiener gesagt hat, als er behauptete ich würde Kinder mit Bonbons anlocken. Ich denke auch an den Typ, der im Vereinsheim vom Schrebergarten zum Wirt sagte: „Jetzt kommt der Pädophile“.
Natürlich habe ich auch noch zwei oder drei Frauen von den Türkenweibern im Focus. Ich befürchte, dass die das frühestens dann kapieren, wenn auch denen eine Klage ins Haus flattert.
NACHTRAG:
Am 12.6.2020 fand die Verhandlung beim AG Gelsenkirchen statt. Überraschung, nicht Richter Albracht war der Richter, sondern Richterin Koch. Zunächst war befürchtet worden, dass Albracht zuständig sein könnte, denn der hatte den PKH-Antrag bearbeitet und bewilligt. Das hatte er aber nur vertretungsweise gemacht, weil Richterin Koch im Urlaub war.
Der Beklagte hatte doch glatt behauptet, dass er niemals behauptet hätte, dass ich das Mädchen Miriam mit Bonbons angelockt hätte. Dies hätte er weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber anderen Personen geäußert. Er wusste bei Gericht sogar, dass die Kinder in der Siedlung manchmal mich ansprechen würden, weil die mit meinem Rollstuhl spielen wollen. Z. B. betätigen ganz gerne die Hupe am Rollstuhl.
Als die Richterin dem Beklagten mitteilte, dass er seine Behauptung als eidesstattliche Versicherung abgegeben könnte, und dies der Glaubhaftmachung dienen würde, aber im Gegenzug auch strafbar wäre, wenn die eidesstattliche Versicherung falsch ist, da verzichtete er auf die eidesstattliche Versicherung.
Ich hatte den Zeugen dabei, dem er sowohl sein Video gezeigt hatte, das beweisen sollte, dass ich seinen Kollegen zuerst angegriffen hätte, und zudem er auch gesagt hatte, dass ich das Mädchen Miriam mit Bonbons angelockt hätte. Er hatte ihm auch noch erzählt, dass der Vater des Kindes Libanese ist, und den Eindruck erweckt, dass das der des Mädchens geäußert hätte. Das ist aber nicht der Fall. Der Vater spricht mit mir, und teilte mir nach der Verhandlung noch mit, dass er genau weiß, dass die Kinder, und auch seine Tochter, mich ansprechen, weil sie mit dem Rollstuhl spielen wollen.
Der EA wurde stattgegeben. Dem Beklagten wurde nun untersagt erneut zu behaupten, dass ich Kinder, bzw. Miriam, mit Bonbons angelockt hätte, oder anlocken würde. Dies wurde mir heute telefonisch mitgeteilt, nachdem ich bei Gericht angerufen und nachgefragt habe.
Ich denke den Prozessbeobachtern und auch dem Zeugen für ihr kommen.