Strafantrag wegen Verleumdung

Am 27.4.2020 kam es zu einer Körperverletzung zum Nachteil meiner Person (Rollstuhlfahrer). Angreifer war ein R. O. Strafantrag wurde bereits gestellt.

Der hier Beschuldigte L. K. ist ein Freund des Angreifers. Er filmte die Tat.

An dem Tattag gab es zwei Polizeieinsätze. Der geschilderte Tatvorwurf bezieht sich auf den zweiten Polizeieinsatz, ob die gemachte Aussage beim 1. Einsatz auch getätigt wurde, ist mir nicht bekannt.

Nach dem ersten Polizeieinsatz traf ich den Zeugen R. C. auf der Küppersbuschstr. in der Höhe des ANNA-Grill und der dortigen Gaststätte. Jedoch auf der anderen Straßenseite. R. C. wohnt in 45883 Gelsenkirchen, M. 16

Auch der jetzt Beschuldigte sprach mit R., und zeigte ihm das Video von der Misshandlung meiner Person, weil das Video angeblich beweisen soll, dass ich der Angreifer gewesen wäre. Ich habe das Video auch gesehen, und bei genauer Betrachtung zeigt das Video, dass ich angegriffen wurde, und mich dann nur gewehrt habe. Auch R. sah das so, als ihm das Video gezeigt wurde.

Der Beschuldigte behauptete gegenüber R., dass ich angeblich ein Mädchen mit Bonbons angelockt hätte. Bei seiner Behauptung bezog er sich immer auf den libanesischen Vater des Kindes, dem aber sehr genau bekannt ist, dass seine Tochter M. nicht von mir mit Bonbons angelockt wurde, sondern seine Tochter auf mich zukam und mich gefragt hatte, ob sie mal hupen dürfte. Gemeint war dabei die Hupe an meinem Elektrorollstuhl.

Da der Beschuldigte mit seiner unwahren Behauptung versucht mich in die Nähe eines Pädophilen zu rücken, und dies ja ganz offenbar der Auslöser für die Misshandlung meiner Person war, wird hier Strafantrag wegen Verleumdung gestellt.

Bei der Zeugenangabe wurde die Zeugin M. E. – K. 26 – 45883 GE vergessen. Die war zwar nicht Zeugin der Aussage, aber Zeugin, als mich das Mädchen M. ansprach, weil sie an meinem Rollstuhl mal hupen wollte. Sie kann also bestätigen, dass ich das Mädchen nicht mit Bonbons angelockt habe, und das auch gar nicht machen musste, weil das Mädchen auf mich zukam und nicht anders rum. Außerdem hatte nicht ich das Mädchen angesprochen, sondern das Mädchen mich.

Zu dem Zeitpunkt  hatte der Beschuldigte schon wieder die Polizei angerufen, und behauptet, dass er und der Angreifer angeblich Angst vor mir hätten. Wenn man tatsächlich Angst vor mir gehabt hätte, dann hätte man wohl kaum sein Auto direkt vor meiner Wohnung, und 50 Meter vor der eigenen Wohnung geparkt. Auch würde man sich nicht regelmäßig auf einem Platz direkt gegenüber meiner Wohnung/Garten aufhalten. Mir liegt auch ein Video vor, wo die Gruppe um den Angreifer und Verleumder auf der Straße vor meiner Wohnung am 7.5.2020 rufen: „BERNHARD KOMM RAUS HIER“.

Eine tatsächliche Angst gibt es also nicht wirklich.

Dennoch kam später noch ein Streifenwagen. Der Streifenwagen begegnete mir auf der Küppersbuschstr., Höhe Boniverstr., also mindestens 100 Meter von den Jugendlichen entfernt, die noch immer in der Siedlung Robert-Geritzmann-Höfe waren.

Der Beschuldigte behauptete auch gegenüber dem anwesenden Polizisten erneut, dass ich angeblich das Mädchen Mirima mit Bonbons angelockt hätte.

Ob er dies auch schon beim erste Polizeieinsatz ausgesagt hatte, ist mir nicht bekannt.

Am 8.5.2020 kam es zu einer versuchten Nötigung durch R. O. Der verlangte von mir die Herausgabe meines Handys und drohte mir dabei auch mit Gewalt. Ich rief die Polizei, die auch eine Strafanzeige gegen R.O. aufnahm. Der hier Beschuldigte behauptet auch jetzt wieder, dass ich das Mädchen des Libanesen mit Bonbons angelockt hätte.

Dies erfüllt aus meiner Sicht den Straftatbestand der VERLEUMDUNG. Bei den mindestens zwei Aussagen gegenüber der Polizei, handelt es sich um Behauptung gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Damit könnte dies auch den Straftatbestand der vorsätzlich falschen Verdächtigung handeln.

Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Straftaten.

 

 

 

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