Erfolgreich Gewaltschutzantrag gestellt.

Zunächst eine kleine Vorgeschichte.

Da gab es doch mal eine Verwaltungsfachangestellte, die sich damit brüstete, dass sie auch Jura studiert hätte. Die Dame hatte mehrfach Strafantrag gegen einen Rollstuhlfahrer gestellt, aber sämtliche Strafverfahren hat der Rollstuhlfahrer gewonnen.

Die Dame hatte den Rollstuhlfahrer auch auf Unterlassung verklagt. In 161 Fällen wollte sie einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Ihre Jura-Kenntnisse reichten aber offenbar nicht aus, am Ende scheiterte sie kläglich gegen den Rollstuhlfahrer.

Da gab es aber auch noch zwei Gewaltschutzverfahren. Zweimal fühlte sich die armselige Verwaltungsfachangestellte mit angeblichem Jurastudium von einem Rollstuhlfahrer bedroht, weil dieser in einem Café saß, als sie das betrat. Wieso betritt man ein Café, wenn dort jemand sitzt, vor dem man Angst hat?

Das Gericht stellte sich genau diese Frage, und lehnte deshalb beide Gewaltschutzanträge der klagefreudigen Verwaltungsfachangestellten ab.

Heute hätte sie die Möglichkeit gehabt was zu lernen. Heute hat der Rollstuhlfahrer einen Gewaltschutzantrag beim Amtsgericht Gelsenkirchen gestellt, und was soll man sagen, der Rollstuhlfahrer hat natürlich sein Ziel erreicht. Ein aggressiver Jungspund muss nun mindestens 20 Meter Abstand von dem Rollstuhlfahrer halten. So geht Gewaltschutz.

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